Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund des § 2 (1) BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), i. V. m. § 58 (1) Nr. 5 NKomVG in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) beschließt der Rat die Aufstellung einer 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 – Windenergieanlagen-Park nördlich Ems-Jade-Kanal –.

 

Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 38,2 ha großen Teilbereich des vorhandenen Bebauungsplans westlich der Richtfunkstrecke.

 

Mit der Änderung wird eine Reduzierung von 6 Windenergieanlagen mit 750 kW Einzelleistung auf fünf Anlagen mit mindestens 2,3 MW/Anlage vorgenommen und gleichzeitig die Höhenbegrenzung auf 75 Meter herausgenommen.