Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die zu dem ausgelegten Entwurf der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Cäciliengroden“ eingegangenen Stellungnahmen haben inhaltlich dem Rat vorgelegen.

 

Der Rat beschließt die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften „Cäciliengroden“ mit der Begründung als Satzung aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.