Beschlussvorschlag:

 

a)      Dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans Nr. 45 – Gewerbegebiet Bahnhofstraße Nord – wird zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen.

 

 

b)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung eines Schallgutachtens für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 – Gewerbegebiet Bahnhofstraße Süd -  in Auftrag zu geben. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.