Beschluss:

 

Dem Haushaltsplanentwurf 2018 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Gemäß § 112 NKomVG beschließt der Rat den Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2018 sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms.