Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit geltenden Fassung beschließt der Rat die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 42 „Bahnübergang Deichstraße“.

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus der Anlage

 

Der Bebauungsplan soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Brückenbauwerkes über die Bahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven (bzw. Esens) und den dazu gehörigen Rampen- und Straßenanschlussstücken an das bestehende Straßennetz schaffen. Ebenso ist die Lage einer Fußgänger-/Fahrrad-Unterführung festzusetzen.

 

Das Verfahren soll nach den Vorschriften des § 13 a BauGB durchgeführt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Sande wird im Wege der Berichtigung angepasst.