Beschluss:

 

Dem Schulausschuss gehören außer den Ratsmitgliedern als stimmberechtigte Vertreter gemäß § 110 Niedersächsisches Schulgesetz in Verbindung mit § 73 NKomVG 2 Vertreter der Lehrkräfte und 2 Vertreter der Eltern als zusätzliche Mitglieder an. Zusätzlich gehört dem Ausschuss eine 3. Lehrkraft als beratendes Mitglied an. Das Verfahren zur Benennung dieser zusätzlichen Mitglieder wird entsprechend der Verordnung über das Berufungsverfahren für die kommunalen Schulausschüsse vom 17.10.1996 eingeleitet.