Sitzung: 02.11.2016 Gemeinderat
Beschluss:
Unter Einbeziehung des dem Verwaltungsausschuss
vorsitzenden Bürgermeisters wird die Besetzung des Verwaltungsausschusses mit
den von den Fraktionen und Gruppen vorgeschlagenen Abgeordneten gem. § 71 Abs.
5 NKomVG festgestellt.