Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgenannten Arbeiten auszuschreiben.
Die Beschlussfassung über die Auftragsvergabe im Rahmen
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgt ohne vorherige Beratung des
Schulausschusses durch den Verwaltungsausschuss.