Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt auf der Grundlage der §§ §§ 10, 58 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 111 Abs. 5 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des § 29 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz- NbrandSchG) sowie der §§ 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der jeweils gültigen Fassung die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sande über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Sande außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben.