Sitzung: 18.02.2016 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 016/2016
Beschlussvorschlag:
Unter Berücksichtigung der Änderung zur Erhöhung des
Steuersatzes zu § 7 Abs. 3 Buchst. c auf 500,00 Euro beschließt der Rat den
Erlass der Vergnügungssteuersatzung in der Fassung vom 09.02.2016.