Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Unter Berücksichtigung der Änderung zur Erhöhung des Steuersatzes zu § 7 Abs. 3 Buchst. c auf 500,00 Euro beschließt der Rat den Erlass der Vergnügungssteuersatzung in der Fassung vom 09.02.2016.