Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt auf der Grundlage der §§ 10, 44 und 58 Abs. 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der zur Zeit

gültigen Fassung  die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sande über die Gewährung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die für die Gemeinde Sande ehrenamtlich tätig werden.