Beschluss:

 

Dem Haushaltsplanentwurf 2016 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Gemäß § 112 NKomVG beschließt der Rat den Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2016 sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms.