Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Förderung nachträglich eingegangener Anträge auf Durchführung von Jugendpflegemaßnahmen wird auf der Grundlage der Beratungen im Fachausschuss am 26.11.2014 mit der Maßgabe zugestimmt, dass ausschließlich eine Förderung nach den Richtlinien des Landkreises vorgenommen wird.