Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorliegenden Entwurf für die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 – Gewerbegebiet Bahnhofstraße Nord – wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung gemäß §§ 13 Abs. 2 Nr. 2BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Parallel dazu erfolgt die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.