Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Zur Nachmeldung von Gebieten nach der EU-Vogelschutzrichtlinie gibt die Gemeinde Sande Stellungnahme wie folgt ab:

 

                Die Landesregierung wird darum gebeten, von einer Meldung als Gebiet nach der EU-Vogelschutzrichtlinie abzusehen.

                Sollte eine Meldung nicht zu verhindern sein, soll angeregt werden, die Hof- und Hausstellen und die 2. Deichlinie aus dem Gebiet herauszunehmen.

                Ebenfalls sind alle Gebiete aus der Gebietskulisse zu streichen, die nach dem Kenntnisstand des Landkreises Friesland als Untere Naturschutzbehörde keine oder nur untergeordnete Bedeutung für Arten gemäß der Vogelschutzrichtlinie haben.

                Die weitergehende Sicherung mit Eingriffen in die Art und Weise der Bewirtschaftung ist über das Instrument des Vertragsnaturschutzes sicher zu stellen.

                Es wird vom Umweltministerium eine Garantie erwartet, dass Vertragsnaturschutz als Sicherungsmaßnahme auch ausreichend ist. Die Landesregierung wird gebeten, die notwendigen Mittel für einen Vertragsnaturschutz langfristig für die Region bereit zu stellen.