Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 16 mit der Begründung als Satzung aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.