Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Sande gewährt nachfolgenden Einrichtungen im Jahr 2014 auf Antragstellung Zuschüsse in folgender Höhe:

 

1. Jährlich wiederkehrende Zuschüsse nach Antragstellung

 

a) Blinden- und Sehbehindertenvereine

 

      - Blindenverein Ostfriesland                                 50,00 €

 

      - Blinden- u. Sehbehindertenverband,                  50,00 €

        Landesteil Oldenburg, Kreisgruppe

        Wilhelmshaven-Friesland

 

b) Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven-Friesland         1.000,00 €

 

c) Kameradschaftskassen Feuerwehren

 

      - Gödens               190,00 €         

      - Sande                 190,00 €         

 

d) Zuschüsse anlässlich der Advents- und Weihnachtszeit

 

      - Ev.-luth. Kirchengemeinde Sande                                     280,00 €

      - Sozialverband VdK                                                              50,00 €

      - weitere örtliche Einrichtungen                                           160,00 €

 

e) Weser-Ems Bus (Nachteule)                                          1.025,00 €

 

f) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge                      50,00 €

 

g) Kaninchenzuchtvereine

 

      - Kaninchenschauen örtlicher Vereine                                 50,00 €

 

- Übernahme der Miet- und Heizungskosten

  für Ortsschauen in der Breslauer Halle                   gemäß nachgewiesener
                                                                                  Kosten max. 180,00 €

 

 

2. Jährlich laufende Zuschüsse bzw. Beiträge

 

Stiftung Jeverländisches Mahnmal                                   50,00 €

 

Es handelt sich um eine zusätzliche freiwillige Ausgabe. Der Rat hat sich mit den im Haushaltsjahr zusätzlich anfallenden Kosten sowie mit den weiteren Folgekosten eingehend auseinandergesetzt, sieht hierfür jedoch keine andere Möglichkeit und beschließt die zusätzlichen Ausgaben angesichts der angespannten Haushaltslage im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung.