Sitzung: 02.07.2014 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 121/2014
Beschluss:
Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
Unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse beschließt der Rat das vorliegenden Einzelhandelskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.