Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweisen.

 

Unter Berücksichtigung der Abwägungsergebnisse beschließt der Rat das vorliegenden Einzelhandelskonzept als Städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.