Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat beschließt gem. § 172 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) i.V.m. § 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG die vorliegende Erhaltungssatzung „Cäciliengroden“, der die Begründung beigefügt ist.