Beschluss:
Die zu dem ausgelegten Entwurf der 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 37 – Windpark Sande - eingegangenen Stellungnahmen haben inhaltlich dem Rat vorgelegen.
Der Rat beschließt die 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 37 mit der Begründung als Satzung aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.