Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 46 mit der Begründung als Satzung aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG.