Sitzung: 02.05.2013 Ausschuss für Straßen, Wege und Feuerlöschwesen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 083/2013
Beschlussvorschlag:
Die Eingabe von Anwohnern der Hermann-Schulz-Straße zur geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) wird zurückgewiesen, da weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der durchgeführten Viacountmessung nicht erforderlich sind.