Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die Eingabe von Anwohnern der Hermann-Schulz-Straße zur geltenden Geschwindigkeitsbegrenzung (30 km/h) wird zurückgewiesen, da weitergehende verkehrsregelnde Maßnahmen unter Berücksichtigung des Ergebnisses der durchgeführten Viacountmessung nicht erforderlich sind.