Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Man einigte sich übereinstimmend, dass die Variante A (Sanierung) nicht in Betracht kommt, da das Lehrschwimmbecken laut erstelltem Gutachten nicht mehr sanierungsfähig ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Auftrag an den Bundesverband öffentlicher Bäder e. V. im Rahmen des Haushaltsansatzes zu vergeben.

Von dort aus soll ermittelt werden, welche Unterhaltungskosten für die Variante B und C bei einem Neubau anfallen würden.

Zusätzlich soll ermittelt werden, welche zusätzlichen Einnahmen bei einem größeren Bad möglich wären, hierbei soll sich zusätzlich verglichen werden mit Bädern von Nachbarkommunen.

Weiter soll die Verwaltung klären, inwieweit ein Kooperationspartner bereit wäre, mit in den Neubau eines Bades zu investieren.