Beschluss: zur Kenntnis genommen

Von der Verwaltung wird die Sitzungsvorlage Nr. 161/2012 erläutert.

 

Zum Einsatz des Verkehrszeichens 357-50 (Sackgasse, Durchlässigkeit für Radfahrer und Fußgänger) wird angeregt, auf den Austausch dieser Verkehrszeichen in den örtlichen Medien hinzuweisen, sobald die neue StVO Rechtskraft erlangt hat, und diese Verkehrszeichen ausgewechselt werden.

 

Im Ausschuss wird auf Versackungen im Bereich der Dangaster Straße (Fahrtrichtung Südstraße) hingewiesen, so dass eine entsprechende Beschilderung mit dem Gefahrenzeichen und dem Zusatz „Straßenschäden“ bis zur Sanierung der betroffenen Streckenabschnitte angebracht ist.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer nachträglichen Aufrüstung der Fußgängerampel in Höhe Hauptstraße 90 mit einem Akkustiksignal zu prüfen.

 

Die Aufhebung bestehender Geschwindigkeitsbegrenzungen (50 km/h) an Außenortsstraßen (hier: Altendeichsweg, Dangaster Straße, Sillandweg, Mühlenweg), die vom Straßenverkehrsamt des Landkreises gewünscht und damit begründet wird, dass mit dieser Geschwindigkeitsbegrenzung gleichzeitig gewährleistet wird, alle Streckenabschnitte dieser Straßen mit 50 km/h durchfahren zu können, findet in der anschließenden Aussprache keine positive Resonanz. Insbesondere unter Berücksichtigung der Frequentierung dieser Straßen durch Radfahrer sollten die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen bestehen bleiben.

Es wird vorgeschlagen, hierüber zunächst in den Fraktionen zu beraten.

 

Fraktionsberatung

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig