Sitzung: 18.09.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 120/2012
Beschlussvorschlag:
a) Der vorgelegte Entwurf wird dahingehend ergänzt, dass eine Begrenzung von max. 2 Wohneinheiten pro Einfamilienhaus bzw. pro Doppelhaushälfte erfo.lgt
b)
Der Verwaltungsausschuss beschließt die 5.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Dollstraße / Altendeich – zur
Ausweisung von Bauflächen durchzuführen.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes mit Begründung für
die Dauer eines Monats gemäß §§ 13a Abs.
2, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Parallel dazu erfolgt
die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.