Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

a)     Der vorgelegte Entwurf wird dahingehend ergänzt, dass eine Begrenzung von max. 2 Wohneinheiten pro Einfamilienhaus bzw. pro Doppelhaushälfte erfo.lgt

 

b)     Der Verwaltungsausschuss beschließt die 5. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 – Dollstraße / Altendeich – zur Ausweisung von Bauflächen durchzuführen.

            Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf zur Änderung des             Bebauungsplanes mit Begründung für die Dauer eines Monats gemäß §§ 13a             Abs. 2, 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB auszulegen. Parallel            dazu    erfolgt die Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2             BauGB.