Sitzung: 18.09.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 119/2012
Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 2 (1) BauGB in der Fassung vom
Der Änderungsbereich umfasst einen ca. 38,2 ha großen Teilbereich des vorhandenen Bebauungsplans westlich der Richtfunkstrecke.