Beschluss:
Der Rat überträgt
die Beschlussfassung zur Neueinteilung von Stimmbezirken gemäß § 58 Abs. 5
NKomVG auf den Verwaltungsausschuss.
Beschluss:
Der Rat überträgt
die Beschlussfassung zur Neueinteilung von Stimmbezirken gemäß § 58 Abs. 5
NKomVG auf den Verwaltungsausschuss.