Sitzung: 22.03.2012 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Der Rat
beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. § 44 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
die vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Sande über die
Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall und
Sitzungsgeldern an die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Sande und die
nicht dem Gemeinderat angehörenden Ausschussmitgliedern vom 15.12.2011.