Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haushaltsplanentwurf 2012 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Gemäß § 112 (1) NKomVG beschließt der Rat den Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2012 sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms.