Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund des § 2 (1) BauGB in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), i. V. m. § 58 (1) Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), beschließt der Rat die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 46 – JadeWeserAirport -.

 

Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Übersichtsplan und umfasst zwei Teilbereiche auf dem Flugplatzgelände mit einer Gesamtgröße von ca. 11,9 ha.

 

Die Gemeinde Sande schließt mit der JadeWeserAirport GmbH einen Städtebaulichen Vertrag ab, der der Abwicklung des Bauleitplanverfahrens dient.