Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 44 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) die vorliegende Satzung über die über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Fahrtkosten, Verdienstausfall und Sitzungsgeldern an die Ratsfrauen und Ratsherren der Gemeinde Sande und die nicht dem Gemeinderat angehörenden Ausschussmitglieder.