Sitzung: 15.12.2011 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 9
Vorlage: 14/2011/1
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß §
58 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 44 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576) die
vorliegende Satzung über die über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen,
Fahrtkosten, Verdienstausfall und Sitzungsgeldern an die Ratsfrauen und
Ratsherren der Gemeinde Sande und die nicht dem Gemeinderat angehörenden
Ausschussmitglieder.