Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die zu der ausgelegten Entwicklungssatzung für den Bereich Edo-Wiemken-Straße/Daunstraße eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen haben inhaltlich dem Rat vorgelegen. Den vorgelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

Der Rat beschließt die Entwicklungssatzung für den Bereich Edo-Wiemken-Straße/Daunstraße aufgrund des § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. 2414) und des § 58 Abs. 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576).