Sitzung: 03.11.2011 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Unter Einbeziehung des dem Verwaltungsausschuss vorsitzenden Bürgermeisters wird die Besetzung des Verwaltungsausschusses mit den von den Fraktionen und Gruppen vorgeschlagenen Ratsmitgliedern gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.