Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1

Beschluss:

 

Dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2011 mit Anlagen wird unter Berücksichtigung der bisher beratenen Änderungen zugestimmt. Gemäß § 40 (1) Ziff. 8 und § 84 der NGO beschließt der Rat den Erlass der vorliegenden Haushaltssatzung 2011 sowie die Festsetzung des Investitionsprogramms.