Beschluss:
Die Entscheidung
über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100
EUR bis zu höchstens 2.000 EUR wird dem Verwaltungsausschuss übertragen.
Beschluss:
Die Entscheidung
über die Annahme oder Vermittlung von Zuwendungen mit einem Wert von über 100
EUR bis zu höchstens 2.000 EUR wird dem Verwaltungsausschuss übertragen.