Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 101 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Ziff. 9 NGO die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 und gleichzeitig die Entlastung des Bürgermeisters.
Beschluss:
Der Rat beschließt gemäß § 101 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 40 Abs. 1 Ziff. 9 NGO die Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009 und gleichzeitig die Entlastung des Bürgermeisters.