Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Unter Bezugnahme auf die zu diesem Tagesordnungspunkt erstellte Sitzungsvorlage wurde darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Verwaltung keine Veranlassung besteht, die derzeitige Beitragsstaffelung und Berechnungsart zu verändern, da davon auszugehen ist, dass die von der Gemeinde Sande vorgenommene Beitragseinstufung als ausgewogen und sozial gelten kann.

 

Auf Anfrage wurde mitgeteilt, dass insbesondere die Berechnungsarten der Gemeinde Sande und der Stadt Varel identisch sind; in den übrigen Städten und Gemeinden des Landkreises wird überwiegend eine Berechnung nach einkommensteuerrechtlichen Gesichtspunkten vorgenommen.

 

Die Regelung, dass bei einer Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze um 130 % der Höchstbeitrag festzusetzen ist, geht auf eine entsprechende Regelung aus dem Sozialhilferecht nach dem BSHG zurück. In diesem Zusammenhang war seinerzeit ein Leistungsanspruch zu verneinen, wenn im Falle einer Beihilfegewährung an nicht laufend Unterstützte eine Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze von mehr als 130 % festgestellt wurde.

 

In der weiteren Aussprache wurde darauf hingewiesen, dass im Kindergarten Cäciliengroden insgesamt 34 Eltern (Gesamtzahl 63 Plätze) und im Kindergarten Neustadtgödens insgesamt 25 Eltern (Gesamtzahl 50 Plätze) keinen Ermäßigungsantrag gestellt haben, so dass in diesen Fällen der Höchstbeitrag festzusetzen war.

 

Eingereichte Ermäßigungsanträge konnten – bezogen auf die vorgenannten Einrichtungen – in 48 Fällen positiv beschieden werden; insgesamt 6 Ermäßigungsanträge waren abzulehnen, da eine entsprechende Überschreitung der maßgeblichen Einkommensgrenze vorlag.

 

Im Rahmen der Sitzungsvorlage wurde unter anderem darauf hingewiesen, dass aktuell 291 „Kindergartenkinder“ in der Gemeinde Sande vorhanden sind, von denen 23 Kinder einen auswärtigen Kindergarten besuchen. Dieses ist primär damit zu begründen, dass dienstliche Beweggründe der Sorgeberechtigten zu einer Betreuung ihres Kindes in einem auswärtigen Kindergarten (Vereinbarkeit der Dienstzeit mit den Betreuungszeiten) geführt haben.

 

Im Umkehrschluss werden zur Zeit ca. 10 Kinder von auswärtigen Eltern in den Kindergärten in der Gemeinde Sande betreut.

 

Im Ausschuss wurde darauf hingewiesen, dass es sich bei den Elternbeiträgen, die von der Gemeinde Sande festgesetzt sind, im Vergleich zu den Gebühren der übrigen Gemeinden und Städte um sehr günstige Beträge handelt. Hierzu wurde angemerkt, dass jedoch die Sitzungsvorlage keine Auskunft darüber gibt, welche einzelnen Einkommensgrenzen diesen Staffelungen zugrunde liegen. Von der Verwaltung wird hierzu noch eine entsprechende Ausarbeitung vorbereitet, damit erkennbar wird, ob im Vergleichsfall von den analogen Voraussetzungen auszugehen ist.

 

Die Angelegenheit wurde zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen.