Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt aufgrund des § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) im Verbindung mit dem § 46 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in den zur Zeit gültigen Fassungen die vorliegende Satzung der Gemeinde Sande über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neustadtgödens“.