Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1

Beschluss:

 

Gem. § 4 der Satzung der Gemeinde Sande über die Erhebung einer Gebühr für die  Oberflächenentwässerung im Ort Cäciliengroden vom 12.12.1974 wird die Entwässerungsgebühr für die im Bereich der Siedlung Cäciliengroden belegenen Grundstücke für das Haushaltsjahr 2010 auf 0,0352 m² Grundstücksfläche festgesetzt.