Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt gemäß §§ 6 und 40 Abs. 1 Nr. 4 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 382), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.10.2009 (Nds. GVBl. S. 366), die vorliegende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Bezirksvorsteher der Gemeinde Sande