Sitzung: 18.06.2009 Gemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Die Verwaltung
wird beauftragt, eine Anmeldung des historischen Ortskerns Neustadtgödens in
das Städtebauförderungsprogramm des Landes – Städtebaulicher
Denkmalschutz – zu
veranlassen.
Mit den dafür
erforderlichen Arbeiten wird die Firma BauBecon beauftragt.
Für das Plangebiet
„Städtebaulicher Denkmalschutz – Neustadtgödens“, wird gemäß
§ 141 Abs. 3
Baugesetzbuch der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.
Der
Geltungsbereich des Plangebietes „Städtebaulicher Denkmalschutz –
Neustadtgödens“ ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt.