Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anmeldung des historischen Ortskerns Neustadtgödens in das Städtebauförderungsprogramm des Landes – Städtebaulicher

Denkmalschutz – zu veranlassen.

 

Mit den dafür erforderlichen Arbeiten wird die Firma BauBecon beauftragt.

 

Für das Plangebiet „Städtebaulicher Denkmalschutz – Neustadtgödens“, wird gemäß

§ 141 Abs. 3 Baugesetzbuch der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen beschlossen.

Der Geltungsbereich des Plangebietes „Städtebaulicher Denkmalschutz – Neustadtgödens“ ist in dem anliegenden Lageplan dargestellt.