Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Die zu den ausgelegten Bebauungsplanentwürfen Nr. 3, 20 und 22 eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen haben inhaltlich dem Rat vorgelegen. Den vorgelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.

 

a)       Der Rat beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 – Ulferssches Gelände – mit der Begründung als Satzung aufgrund der §§ 3 (1) und 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) und der §§ 56, 87 und 98 der NBauO sowie der §§ 6 und 40 NGO.

 

b)      Der Rat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 – Lehmbalje – mit der Begründung als Satzung aufgrund der §§ 3 (1) und 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) und der §§ 56, 87 und 98 der NBauO sowie der §§ 6 und 40 NGO.

 

c)       Der Rat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 – Sanderbusch – mit der Begründung als Satzung aufgrund der §§ 3 (1) und 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) und der §§ 56, 87 und 98 der NBauO sowie der §§ 6 und 40 NGO.