Beschluss:
Der Rat beschließt
gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung den Namen -Huntestraße- für die Straße in das
Gewerbegebiet südlich der K 99.
Beschluss:
Der Rat beschließt
gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung den Namen -Huntestraße- für die Straße in das
Gewerbegebiet südlich der K 99.