Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt:

1.      Gemäß § 1 Abs. 1 NBKAG wird auf die Erstellung der Anlagen der Jahresabschlüsse beginnend mit dem Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2022 verzichtet.

2.      Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wird der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Gleichzeitig wird dem Bürgermeister, Herrn Josef Wesselmann, Entlastung erteilt.

3.       Das Ergebnis wird mit einem Fehlbetrag von 648.687,77 € im ordentlichen Ergebnishaushalt und einen Überschuss von 132.767,10 € im außerordentlichen Ergebnishaushalt festgestellt.

4.       Das außerordentliche Ergebnis von 132.767,10 € wird gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 GemHKVO zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis verwendet.

  1. Es wird für das Haushaltsjahr 2011 ein fortgeschriebener Fehlbetrag in Hohe von 515.920,07 € festgestellt.