Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Sande beschließt:
1.
Gemäß § 1 Abs. 1 NBKAG wird auf die
Erstellung der Anlagen der Jahresabschlüsse beginnend mit dem Jahresabschluss
für das Haushaltsjahr 2012 bis einschließlich für das Haushaltsjahr 2022
verzichtet.
2.
Gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG wird der
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2011 beschlossen. Gleichzeitig wird dem
Bürgermeister, Herrn Josef Wesselmann, Entlastung erteilt.
3. Das Ergebnis wird mit einem Fehlbetrag von 648.687,77 € im ordentlichen Ergebnishaushalt und einen Überschuss von 132.767,10 € im außerordentlichen Ergebnishaushalt festgestellt.
4. Das außerordentliche Ergebnis von 132.767,10 € wird gemäß § 24 Abs. 1 S. 2 GemHKVO zur Deckung des Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis verwendet.
- Es wird für das Haushaltsjahr 2011 ein
fortgeschriebener Fehlbetrag in Hohe von 515.920,07 € festgestellt.