Beschluss:
Der Rat der Gemeinde Sande stimmt gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 9 i.V.m. § 117 NKomVG der überplanmäßigen Ausgabe für die Liegenschaftsaufwendungen in dem Budget „Liegenschaften (Aufwand)“ in Höhe von 96.400 € und in dem Budget 538000A „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von 37.000 € zu. Als Deckung werden Minderaufwendungen aus dem Budget „PERSONAL“ herangezogen (96.400 € bei der Kostenstelle 3650030000 und 37.000 € bei der Kostenstelle 3650010000).