Sitzung: 13.06.2024 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: 050/2024
Beschluss:
Der Rat beschließt über die beigefügten Abwägungsvorschläge zu den während des Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen und Hinweisen.
Der Rat beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 2414) sowie der §§ 10 und 58 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 mit der Begründung als Satzung.