Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt gemäß § 1 Abs. 1 NBKAG für die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2022 auf die Erstellung eines Anhangs gemäß § 128 Abs. 2 Nr. 4 NKomVG und der Erstellung von Teilergebnisrechnungen gemäß § 52 Abs. 3 KomHKVO und der Erstellung von Teilfinanzrechnungen gemäß § 53 Abs. 3 KomHKVO abzusehen.