Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Sande beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 5 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der zurzeit gültigen Fassung den Erlass einer Satzung über die Gewährung von Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, die für die Gemeinde Sande ehrenamtlich tätig werden.