Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Auf Grundlage des vorliegenden Steuerungskonzeptes Wind werden die Flächen 1a/1b/1c mit der Priorität 1, die Flächen 6a/6b/6c mit der Priorität 2 belegt.

 

Aufgrund entgegenstehender, nicht abwägbarer Belange, werden die übrigen Flächen nicht weiter als Potenzialflächen betrachtet.