Sitzung: 30.11.2023 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 129/2023
Beschlussvorschlag:
Auf Grundlage des vorliegenden Steuerungskonzeptes Wind werden die Flächen 1a/1b/1c mit der Priorität 1, die Flächen 6a/6b/6c mit der Priorität 2 belegt.
Aufgrund entgegenstehender, nicht abwägbarer Belange, werden die übrigen Flächen nicht weiter als Potenzialflächen betrachtet.