Beschlussvorschlag:
Die zu dem ausgelegten Bebauungsplanentwurf Nr. 43 –Gewerbegebiet südlich der K 99 – eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen haben inhaltlich dem Rat vorgelegen. Den vorgelegten Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Der Rat beschließt den Bebauungsplan Nr. 43 – Gewerbegebiet südlich der K 99– mit der Begründung als Satzung aufgrund der §§ 3 (1) und 10 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juli 2004 (BGBl. I S. 2414) und der §§ 56, 87 und 98 der NBauO sowie der §§ 6 und 40 NGO.